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   BGH, 01.08.2023 - 5 StR 201/23   

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https://dejure.org/2023,20553
BGH, 01.08.2023 - 5 StR 201/23 (https://dejure.org/2023,20553)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2023 - 5 StR 201/23 (https://dejure.org/2023,20553)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2023 - 5 StR 201/23 (https://dejure.org/2023,20553)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 31 Abs. 2 JGG, Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens, § 83h Abs. 2 Nr. 3 und 4 IRG

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Spezialität (Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens, § 83h IRG)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Grundsatz der Spezialität (Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens, § 83h IRG )

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch

    Auszug aus BGH, 01.08.2023 - 5 StR 201/23
    Damit steht aber der Grundsatz der Spezialität (Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens, § 83h IRG) der Einbeziehung der mangels Zustimmung der rumänischen Auslieferungsbehörden nicht vollstreckbaren Sanktion (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20 Rn. 2 mwN) aus dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in eine neue Einheitsjugendstrafe entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 249/81).
  • BGH, 11.09.1981 - 2 StR 249/81

    Bildung einer Gesamtstrafe aus Taten, die nicht alle Gegenstand der

    Auszug aus BGH, 01.08.2023 - 5 StR 201/23
    Damit steht aber der Grundsatz der Spezialität (Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens, § 83h IRG) der Einbeziehung der mangels Zustimmung der rumänischen Auslieferungsbehörden nicht vollstreckbaren Sanktion (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20 Rn. 2 mwN) aus dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in eine neue Einheitsjugendstrafe entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 249/81).
  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Amphetamin als ein

    Dieses Rechtsmittel ist durch die Teilaufhebung des Urteils, soweit es den Angeklagten betrifft, gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2023 - 5 StR 201/23, juris Rn. 9; Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, juris Rn. 63; Beschlüsse vom 23. März 2021 - 1 StR 50/21, juris Rn. 19; vom 18. März 2014 - 3 StR 1/14, juris Rn. 7; KK-StPO/Gieg, 9. Aufl., § 464 Rn. 14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 464 Rn. 20).
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